| Die
Wahrheitsfrage bei Skiunfällen |
|
|
|
Skirecht
Skirecht ist ein weitgefächerter Sammelbegriff für alle
rechtlichen Beziehungen, die mit dem Skilauf in Zusammenhang stehen.
Eine spezielle skirechtliche Norm gibt es nicht - mit Ausnahme einzelner
Gemeindepistenverordnungen. Skirecht bedeutet vor allem die sachgerechte
Anwendung der allgemeinen Normen des Straf-, Zivil- und Verwaltungsrechts.
Mit der Klärung der Ursachen und der rechtlichen Wertung eines
Skiunfalles wird nicht nur ein Beitrag zu Recht und Ordnung im konkreten
Fall geleistet, sondern auch ein Beitrag zur Verhütung künftiger
Skiunfälle. Nirgendwo auf der Welt wurde der Skilauf bisher
umfassend gesetzlich geregelt. Dies hängt wohl auch damit zusammen,
dass einerseits zwischen dem Wunsch nach Freiheit und andererseits
der Notwendigkeit einer gewissen Ordnung nun mal ein Spannungsverhältnis
besteht.
Die Problematik des Skirechts ist sehr vielschichtig und durch Gesetze
nur schwer in den Griff zu bekommen, Skilauf soll ja auch nicht
zweckentfremdet werden und das freie genussvolle Gleiten über
Pisten und Schneehänge soll ja nicht einem geregelten Verkehrsgeschehen
weichen. Ich persönlich würde jedoch dafür eintreten,
dass für ganz spezielle Bereiche im Skisport ein gesetzlicher
Rahmen geschaffen wird, der zum Beispiel das Befahren von gesperrten
Pisten (z.B wegen Lawinengefahr) unter Strafe stellt und dieses
Verhalten behördlich sanktioniert werden kann. Dies ist derzeit
nur dort möglich wo eine gesetzliche Grundlage besteht, wie
zB. im Vorarlberger Sportgesetz oder in der Pisten und Loipenordnung
der Gemeinde St. Anton. Auf die juristische und verfassungsrechtliche
Problematik, die hinter den angeführten Normen steckt, soll
in diesem Beitrag nicht näher eingegangen werden.
Die Wahrheitsfrage
Ohne Wahrheit gibt es keine Gerechtigkeit - und was ist Wahrheit?
Diese große Frage ohne Antwort stellte sich auch schon der römische
Statthalter Pontius Pilatus vor 2000 Jahren. Beim Skiunfall geht es
natürlich um Fakten und nicht philosophischen Fragestellungen
und jedes Erhebungsorgan und jeder Sachverständiger weiß,
dass es beim Skiunfall besonders schwierig ist die Wahrheit zu finden.
|
Mag. Werner Senn

Skiunfall
|
Objektive Spuren
Objektive Spuren sind meist kaum vorhanden bzw im Erhebungszeitpunkt
nicht mehr erkennbar. Blutspuren markieren meist die Endlage des Verletzten,
sagen aber nichts über den Kollisionspunkt aus. Für die
rechtliche Beurteilung kommt es auf das reale Annäherungssystem
der Beteiligten an. Speziell in Pistensicherungsfällen spielt
der Unfallort (Bezugspunkte) eine wesentliche Rolle. Die Endlage ist
von zahlreichen Einflussfaktoren abhängig (Art der Kollision,
Sturz- und Rutschverhalten, Verhaken der Ski und Stöcke, Verlust
der Ski, Neigung der Rutschstrecke, Schneequalität, Kleidung
etc.). Die Auswertung von Beschädigungsspuren am Skigerät
kann manchmal zur Klärung des Unfallherganges beitragen.
Verletzungen
Aus der Art und Lage der Verletzungen kann gelegentlich die Art
des Primäranstoßes geklärt werden, Verletzungen können
aber auch durch Sturzaufprall eintreten. Die Schwere der Verletzung
eines Beteiligten lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass
der langsamere, voranfahrende der Leidtragende der schwereren Verletzung
war.
Zur Einschätzung eigener und fremder Bewegungen
Das Bewegungsgeschehen auf Skipisten ist äußerst dynamisch,
wechselvoll, weitgehend regellos und an keine starre Fahrordnung gebunden.
|

Objektive Spuren
|
Zur Fahrgeschwindigkeit
Die eigene Fahrgeschwindigkeit zu schätzen ist überaus schwierig.
Mittels eines Lasermessgerätes wurde im Herbst 2000 am Kaunertaler
Gletscher die Geschwindigkeit von mehreren Skiläufern gemessen.
Die Skiläufer wurden im Anschluss der Messung befragt, ob sie
ihre gefahrene Geschwindigkeit einschätzen können. Nur einer
geringen Anzahl der Skisportler gelang es trotz einer Schätzungstoleranz
von +/- 10% ihre gefahrene Geschwindigkeit zu schätzen.
Die nicht angepasste Geschwindigkeit (FIS-Regel Nr 2) ist neben Aufmerksamkeits-
und Wahrnehmungsfehlern die häufigste Ursache von Skiunfällen.
Unkontrolliert fährt, wer seine Fahrgeschwindigkeit nicht den
subjektiven Bedingungen (Fahrkönnen physisch/psychisch) und objektiven
Bedingungen (Gelände, Schnee, Sicht, Hindernisse, Pistenfrequenz,
neuralgischen Pistenbereichen) anpasst. Wichtige Vorrangregel zwischen
vorderem/langsamerem und hinterem/schnellerem Skifahrer
> wichtig für Schuld ist der Bewegungsvorgang vor dem Zusammenprall
> das Verhalten der letzten Sekunden vor dem Unfall
Anhalteweg
Alleine die große Streuung im subjektiven und objektiven
Feld zeigt, dass es im Skilauf keine allgemeinen Standards für
Bremsverzögerungswerte gibt.
Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfehler
Acht von zehn Skifahrern sehen den Anderen überhaupt nicht.
Das Blickfeld ist infolge der Konzentration eingeengt, je größer
die Geschwindigkeit desto kleiner das Sichtfeld (Temposcheuklappen).
Sturzkollision
Wird durch Sturz ein anderer, vorne befindlicher Skifahrer verletzt,
ist ein solches Verhalten objektiv pistenregelwidrig und der erste
Anschein spricht für ein Verschulden des Schädigers. In
der Praxis > Bindung aufgegangen, Ausweichen, Eisplatte etc.
Losfahren und Einfahren in die Piste
Der sich in den Fließverkehr einfahrende Pistenbenützer
hat Nachrang gegenüber den Abfahrenden. Dieser Nachrang schlägt
jedoch in einem Vorrang um, sobald der Losfahrende sich in den Fließverkehr
eingeschaltet hat (ca 4 sec).
Queren der Piste
Darunter versteht man das geradlinige Fahren über die ganze oder
einen größeren Teil der Piste mit geringem Höhenverlust
(ca 15 Grad zur Pistenhorizontalen).
Konfliktsituationen auf der Piste
Mit der Entwicklung des Skilauf zum Massensport häufen sich naturgemäß
die Konfliktsituationen unter den Skifahrern, dies wird noch verstärkt
durch die Verwendung unterschiedlicher Sportgeräte, wie Snowboards,
Carver, Extremcarver, Funcarver, Big-Foots, etc.
Eigenverantwortung
Im Trubel des Massenskilaufs ist das Bewusstsein der Eigenverantwortung
weitgehend verlorengegangen. Einerseits gibt es eine zunehmende Sucht
nach Abenteuer und Nervenkitzel - der Mensch erobert sich die Elemente
der Natur und setzt sich gleichzeitig ihren Gefahren auf äußerste
aus, nach dem Motto "no risk no fun". Anderseits: Wenn etwas
passiert, kommt es sehr schnell zu Schuldzuweisungen und zur Flucht
vor Verantwortung.
|
|
ASI-Tirol Skisimulation
Weil objektive Spuren meist nicht vorhanden sind, wird mit der ASI-Skisimulation
versucht Unfallsituationen optisch darzustellen. Das System hat sich
bewährt, weil sich gezeigt hat, dass es den Beteiligten leichter
möglich ist Unfallssituationen zu zeichnen als verbal zu beschreiben.
www.alpinesicherheit.com/skisimulation
|

ASI-Tirol Skisimulationsmodell zur Wahrheitsfindung
|
|
Grundlagenliteratur:
- Handbuch des Österreichischen Skirechts
Dr. Josef Pichler und Dr. Wolfgang Holzer
Wirtschaftsverlag Dr. Anton Orac, Wien 1987
- Ratgeber Skirecht
Mag. Werner Senn
ASI-Tirol, Landeck 2003
|
|
| Zurück zu ASI-Tirol
/ Archiv / Recht |
|
|