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Richtlinien für Alarmierung
Jeder Einzelne, im Besonderen der Führer, ist verpflichtet, Erste Hilfe
zu leisten und einen sofortigen Notruf abzusetzen, um die Rettungskette
in Gang zu bringen. Daher muss jeder Führer mittels Handy oder Funkgerät
in der Lage sein einen Notruf abzusetzen (zB Firmenhandy). Weiters ist er
auch verpflichtet, sich im Bereich Erste Hilfe immer wieder weiterzubilden,
um auf dem neuesten Ausbildungsstand zu sein. |
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